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Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines Wir wollen unseren Gästen ein individuelles und in Kleingruppen organisiertes Naturerlebnis bieten. Ein kleiner Teilnehmerkreis garantiert mehr Sicherheit und einen größeren Ausbildungserfolg. Bei allen Outdoor-Veranstaltungen ist, bei größtmöglichen Sicherheitsvorkehrungen durch die Bergführer, ein persönliches Restrisiko durch die Teilnehmer mitzutragen. Die Teilnehmerzahl ist aus Sicherheitsgründen, je nach Schwierigkeitsgrad der Tour und Ausbildungskurs, beschränkt:
Bei therapeutischen Maßnahmen, in Verbindung mit erlebnispädagogischen Aktionen, richtet sich der Personalschlüssel nach den diagnostischen Vorgaben und gesonderten Vereinbarungen im Vorgespräch.
2. Anmeldung und Zahlungen Die in der Ausschreibung genannten Preise verstehen sich je Teilnehmer. Bitte melden Sie sich schriftlich per Post, Faxnachricht oder per E-Mail an. Für Tagestouren genügt bis 3 Tage vorher ein Telefonanruf. Mit Beginn der Ausbildung oder Tour ist der Bergführertarif gem. Ausschreibung oder gesonderter Vereinbarung zu entrichten.
3. Teilnahmebestätigung Mit der schriftlichen Bestätigung Ihrer Anmeldung per Email oder per Post durch uns, ist die Buchung für Sie und uns verbindlich. Mit der Bestätigung erhalten Sie zusätzliche Informationen zum geplanten Programmverlauf.
4. Unsere Leistungen Der Umfang unserer Leistungen sind aus den Beschreibungen und Preisangaben ersichtlich. Die Veranstaltungen leiten ausschließlich staatlich geprüfte Bergführer. Das Programm stellt den geplanten Touren- bzw. Ausbildungsverlauf dar, ohne diesen Verlauf zu garantieren. Bedingt durch alpine Gefahren, Schlechtwetter, körperlicher Verfassung von Teilnehmern oder Straßen- bzw. Tourenverhältnisse können Änderungen notwendig werden. Alle Veranstaltungen werden von uns gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Eine Garantie für Gipfelbesteigungen können wir jedoch nicht geben.
5. Mindestteilnehmerzahl Gewisse Veranstaltungen können grundsätzlich nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Wünschen Sie trotzdem die Durchführung der Veranstaltung, so unterbreiten wir Ihnen ein neues Preisangebot. Mit Zustimmung über das neue Angebot kommt ein neuer Vertrag zustande.
6. Rücktritt Möchten Sie von einer Reise zurücktreten, so ist dies jederzeit möglich. Ihr Rücktritt sollte wegen der Rechtsverbindlichkeit schriftlich erfolgen. Absagen bei Tagestouren und Wochenendprogrammen müssen bis 3 Tagen vor Antritt der Ausbildung oder Tour telefonisch oder schriftlich erfolgen. Bei Tagestouren und Wochenendprogrammen fallen in der Regel keine Stornokosten an. Ihr Rücktritt von Wochenprogrammen oder Firmenevents muss wegen der Rechtsverbindlichkeit spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich erfolgen. Ihre Abmeldung wird wirksam an dem Tag, an dem sie bei uns eingeht. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Auslandskrankenversicherung.
7. Haftung Der mit der Veranstaltung betraute Bergführer haftet im Rahmen einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des Bergführers zurückzuführen sind. Von gesetzlichen Haftpflichttatbeständen abgesehen unternimmt der Teilnehmer die Führungen und Ausbildungskurse auf eigene Gefahr. Es bleibt der mit der Führung und Ausbildung betrauten Person vorbehalten, die geplanten Touren nach den Kenntnissen und Fähigkeiten der Teilnehmer oder aufgrund unvorhergesehener Umstände, wie objektive und subjektive Alpine Gefahren, zu ändern.
8. Erhöhtes Risiko und alpine Gefahren Bei allen Kursen und Tourenangeboten ist zu beachten, dass bei Outdooraktivitäten ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht ( z. Bsp. Absturzgefahr, Höhenkrankheit, Hitze- und Kälteschäden, Lawinengefahr, Spaltensturz, Steinschlag). Trotz umsichtiger Tourenplanung und fürsorglicher Betreuung durch den Bergführer, bleibt ein gewisses Basisrisiko, das der Kunde selbst tragen muss. Eine gründliche Tourenvorbereitung durch entsprechendes körperliches und technisches Training, zweckmäßige, genormte und einsatzbereite Ausrüstung, sowie persönliche Umsichtigkeit, mindert das Restrisiko und die Unfallgefahr. Jedem Teilnehmer wird empfohlen, die alpinen Fähigkeiten in einem angebotenen Ausbildungskurs zu erlernen bzw. zu vertiefen.
9. Bildmaterial Während unseren Touren entstehen Bilder, welche unter Umständen für Printprodukte oder für Webseiten unserer Bergsportschule verwendet werden. Es ist möglich, dass einzelne Personen deutlich zu erkennen sind. Mit dieser Verwendung der Bilder erklärt sich der Teilnehmende ausdrücklich einverstanden.
10. Veranstalter und Leitung Bergführer Zugspitzland Alpin-Incentives Garmisch-Partenkirchen & Grainau.
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